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   VG Bremen, 04.08.2010 - 1 V 999/10   

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https://dejure.org/2010,33412
VG Bremen, 04.08.2010 - 1 V 999/10 (https://dejure.org/2010,33412)
VG Bremen, Entscheidung vom 04.08.2010 - 1 V 999/10 (https://dejure.org/2010,33412)
VG Bremen, Entscheidung vom 04. August 2010 - 1 V 999/10 (https://dejure.org/2010,33412)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Bremen, 28.07.2008 - 1 V 1520/08
    Auszug aus VG Bremen, 04.08.2010 - 1 V 999/10
    Aus dem Verfahren 1 V 1520/08 ist dem Gericht zudem bekannt, dass auch die vorherigen Jahrgänge nie mehr als vierzügig waren (vgl. Beschl. vom 28.07.2008).

    Dass das Gymnasium Vegesack mit dem Förderzentrum für die Bereiche Wahrnehmung und Entwicklung Am Wasser kooperiert, ist dem Gerichts bereits aus dem Verfahren 1 V 1520/08 bekannt und wird auch durch die Homepage des Förderzentrums belegt (vgl. http://www.foerderzentrum-am-wasser.de).

    Im Verfahren 1 V 1520/08 hatte das Gericht mit Beschluss vom 28.07.2008 ausgeführt: "Der nach Angaben der Antragsgegnerin seit dem Schuljahr 2004/05 bestehende Kooperationsvertrag zwischen dem Förderzentrum für die Bereiche Wahrnehmung und Entwicklung Am Wasser und dem Gymnasium Vegesack (Stand: 16.05.2006) ist dem Gericht vorgelegt worden.

  • OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08

    Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung;

    Auszug aus VG Bremen, 04.08.2010 - 1 V 999/10
    Die von der Antragsgegnerin vorgenommene Bestimmung der Aufnahmefähigkeit, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 -, NordÖR 2008, S. 537), für die fünfte Jahrgangsstufe des Gymnasiums Vegesack für das Schuljahr 2010/11 mit 104 Plätzen - zwei Klassenverbände mit 30 Schülern und zwei Klassenverbände mit 22 Schülern - ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG Bremen, 01.08.2011 - 1 V 638/11

    Kein Anspruch auf Aufnahme in das Gymnasium Vegesack zum Schuljahr 2011/2012

    Dem Gericht ist aus vorangegangenen Verfahren bekannt, dass die vorherigen Jahrgänge nie mehr als vierzügig waren (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 4. August 2010 - 1 V 999/10).
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